Richtlinie des Juso-Kreisverbandes Gotha

§1 Name

Der Kreisverband der Gothaer Jusos ist eine Gliederung der Jusos in der SPD Thüringen, entsprechend dem Organisationsstatut der SPD nach §10. Die Arbeitsgemeinschaft trägt den Namen "Jusos - Kreisverband Gotha".


§2 Gliederung

1. Tätigkeitsbereich

Der Tätigkeitsbereich des Kreisverbandes umfasst das gesamte Gebiet des
Landkreises.

2. Ortsgruppen

1.Der Kreisverband gliedert sich in Ortsgruppen. Die OG sind verpflichtet, die in ihrem Bereich wohnenden Mitglieder zu betreuen. Stellen einzelne Jugendliche den Antrag auf Mitgliedschaft bei den Jusos, an deren Hauptwohnsitz es keine Ortsgruppe gibt, so können sie durch Entscheid des Kreisverbandes im nächstliegenden Ortsverein oder direkt im Kreisverband Mitglied werden.

2.Jede Ortsgruppe, der nach §10 des SPD-Statutes gegründet wurde, kann durch Antrag an den Kreisverband Mitglied des Kreisverbandes werden. Lediglich diese sind vom Kreisverband als Juso-Ortsgruppe im Kreis Gotha anerkannt. Ein Beitritt oder Ausschluss kann durch den Kreisverband nur verweigert werden, wenn eindeutige Verstöße gegen das Statut der SPD, die Richtlinien der Jusos oder die Satzung des SPD-Kreisverbandes Gotha vorliegen.

3.Die Ortsgruppen können ihre Angelegenheiten durch eigene Richtlinien regeln, die jedoch nicht im Widerspruch zum Organisationsstatut der SPD und den Satzungen des Landes- und Kreisverbandes der Jusos stehen dürfen.

4.Die Ortsgruppen sind verpflichtet den Kreisverband, in Vertretung durch den geschäftsführenden Kreisvorstand, über ihre Arbeit zu informieren. Sollten Entscheidungen der OG in den Aufgabenbereich des Kreisverbandes fallen, muss dieser im Voraus informiert werden und diesen zustimmen. Die Ortsgruppen dürfen durch ihre Aktivitäten die Arbeit des Kreisverbandes nicht beeinträchtigen oder überschneiden.

5.Auf Beschluss der Kreismitgliederversammlung am 26.01.2005 wurden der
"Juso-Stadtverband Gotha" und die "Juso-Ortsgruppe Waltershausen" als Ortsgruppen anerkannt.


§3 Organe des Kreisverbandes

Organe des Kreisverbandes sind:

a)der Kreisvorstand

Der Kreisvorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern.
Die genaue Anzahl wird durch die KMV festgelegt und bestätigt.

b)die Kreismitgliederversammlung (KMV)
c)Mitgliedertreffen


§4 Kreisvorstand

1. Der Kreisvorstand besteht aus:

a)dem/der Kreisvorsitzenden
b)dem/der stellv. Kreisvorsitzenden
c)dem/der Schatzmeister/-in = geschäftsführender Vorstand
d)von der KMV oder dem Kreisvorstand bestellte und beratende
Vorstandsmitglieder mit Aufgabenbereich
Der Kreisvorstand ist erst mit der Anwesenheit des Kreisvorsitzenden oder eines Stellvertreters und mindestens 2/3 der Mitglieder beschlussfähig.

2. Wahlen

Der Kreisvorstand wird alle 2 Jahre von der KMV gewählt. Es gilt die Wahlordnung der SPD.

3. Aufgaben des Kreisvorstandes:

a)die Repräsentation des Kreisverbandes nach außen
b)die Koordinierung und Kontrolle der politischen, Finanzprüfenden und
organisatorischen Tätigkeit der Jusos
c)die Vertretung der Interessen des Kreisverbandes gegenüber dem Landes- und
Bundesvorstand der Jusos
d)die Vertretung der Interessen des Kreisverbandes gegenüber Gliederungen der
SPD
e)die Vorbereitung und Einberufung der Kreisdelegiertenkonferenz
f)die Ausführung der Beschlüsse der Kreisdelegiertenkonferenz
g)die Aufnahme neuer Ortsgruppen bzw. einzelner Mitglieder in den Kreisverband
h)die Einhaltung der Satzung und Wahrung von Interessen höherer Instanzen sowie das Eingreifen bei Verstößen


§5 Kreismitgliederversammlung (KMV)

1. KMV

Die KMV ist das oberste Gremium des Kreisverbandes der Jusos.

2. Aufgaben der KMV:

a)die Wahl des Kreisvorstandes
b)die Entlastung des Kreisvorstandes
c)die Festlegung der Richtlinien für die politische Arbeit des Juso-Kreisverbandes
d)die Beschlussfassung über Anträge von Juso-Ortsgruppen
e)die Formulierung von Anträgen an Gliederungen der SPD und der Jusos
f)die Verabschiedung von Willens- und Meinungsäußerungen

3. Zusammensetzung

Die KMV setzt sich aus allen ordentlichen Mitgliedern des Juso-Kreisverbandes Gotha zusammen.
Ordentliche Juso-Mitglieder sind SPD-Mitglieder unter 35 und alle Nicht-SPD-Mitglieder, die durch Antrag zur "Öffnung für Nichtmitglieder in der Arbeitsgemeinschaft der JungsozialistInnen", Mitglied bei den Jusos geworden sind.

4. Schlussbestimmungen

Solange §5 Abs.3 in Kraft ist, ist die KMV immer beschlussfähig.
Die Wahlgänge zum Kreisvorstand sind mindestens 2 Wochen vor der KMV anzukündigen.


§6 Mitgliedertreffen

a)Mitgliedertreffen sind Arbeitsgremien.
b)Entscheidungen, die der Kompetenzen höherer Gremien bedürfen, können mit der Zustimmung des anwesenden Kreisvorsitzenden oder dessen Stellvertreters beschlossen werden. Sie können jederzeit von den ordentlichen Gremien zurückgenommen werden.

§7 Inkrafttreten/Schlussbestimmung

a)Alle nicht in dieser Satzung angesprochenen Fragen regeln sich durch das Statut
der Partei.
b)Diese Satzung tritt am 08.05.2006 in Kraft und hebt alle früheren
Satzungen des Juso-Kreisverbandes Gotha auf.
c)Anmerkung:
-die erste Fassung der Satzung trat auf Beschluss der KDK am 28.08.03 in Kraft
-die aktuelle Fassung basiert auf dem Beschluss der KMV am 28.10.04
-Überarbeitung gemäß Beschlüssen der KMV vom 26.01.05
-Überarbeitung gemäß den Beschlüssen 005/006 der KMV vom 28.04.05
-die aktuelle Fassung wurde vom Willy-Brandt-Haus rechtlich geprüft und am 08.05.2006 vom Kreisvorstand der SPD als aktuelle Richtlinie der Jusos Gotha anerkannt. Änderung §4 Abs.1b in der Kreisvorstandssitzung am 01.11.2006



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